die Kanzlei

Wir stellen für unsere Mandanten verschiedene Serviceangebote zur Verfügung. Diese Serviceangebote sowie allgemeine Infos zur Kanzlei finden sie hier.

ihr recht

Wir haben uns auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert. Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben welches Rechtgebiet welche Fälle umfasst haben wir Ihnen hier eine Übersicht erstellt.

Kosten sparen

Es gibt sehr vielfältige Möglichkeiten Gerichts und Anwaltskosten zu minimieren. Eine Übersicht mit wichtigen Tipps und Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt.

Express Kontakt

Christina Worm
Holsterhauser Str. 81
45147 Essen

tel.: 0201 / 815 93 73
fax: 0201 / 815 93 74
mail.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 In dringenden Fällen
0163 19 47 559

 

Keine ALG II Rückzahlungspflicht bei zu später Rückforderung

Das Jobcenter kann zu viel gezahlte Hartz IV Beträge nicht mehr zurückfordern, wenn es sich mit seiner Rückforderung zu viel Zeit lässt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen unter dem Az.: S 22 AS 629/13.

 

Im vorliegenden Sachverhalt hatte ein Ehepaar Hartz IV Leistungen im ersten Quartal des Jahres 2011 bezogen. Im gleichen Zeitraum erwirtschaftete das Paar zudem noch Einkommen in Höhe von 3.800 Euro. Zwar hätte die Bedarfsgemeinschaft unter Berücksichtigung des Einkommens immer noch ergänzende Hartz IV Leistungen erhalten, aber nicht mehr so viel. Im Mai desselben Jahres forderte das Jobcenter vom Ehepaar 650 Euro zurück, jedoch wurde der Rückforderungsanspruch aufgrund eines Formfehlers im November 2011 wieder aufgehoben.

Fast zwei Jahre lang passierte dann nichts, bis das Jobcenter im August 2013 eine neue Rückforderung von zu viel gezahlten Leistungen verlangte, dieses Mal aber 1.300 Euro. Schlussendlich ging das Ehepaar vor Gericht und wurde von der Rückzahlung befreit.

Ein Jahr Frist zur Rückforderung

Das Sozialgericht Gießen war der Auffassung, dass das Jobcenter die zu viel gezahlten Hartz IV Beträge zu spät von der Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert habe. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine mögliche Überzahlung von Leistungen innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden müsse. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt, mit dem das Jobcenter von der Überzahlung Kenntnis erlangt, welche eine Rückzahlung für vergangene Zeiträume rechtfertigt.

Voraussetzung dafür ist, dass der Leistungsempfänger die geänderten Voraussetzungen, beispielsweise Bezug oder Erhöhung von Einkommen, erhaltene Unterhaltsleistungen oder Senkung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) etc. im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht mitteilt.

Im aktuellen Streitfall ist diese Frist deutlich überschritten, weil das Jobcenter zu spät reagiert hatte mit der Folge, dass die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Hartz IV Beträge verpflichtet werden kann.

Sozialgericht Gießen vom 05.05.2015 – Az.: S 22 AS 629/13

esakal.com porno-ultimum.com indian footjob
www.masalaclip.com tubebox.mobi ipe browser apk download
private teacher hindi film pornhan.mobi tamil hot sexy video
hentai lady hentailove.org futa goddess
www.x vidoes tubesla.com hindi video xx com
love scene porn orgypornvids.net open sex movie
sex disease in hindi hindiyouporn.com hot katrina kaif in boom
mumbai nude girls pornhindivideo.com mallu teens
indian girl fuck photo tubeplus.mobi sex with candle
ww com indian sex zaporn.mobi indian masala sex com
sadi wali sex video indianpornanal.com xxx 3gp videos
new delhi sexy wapus.info new sexy video tamil
bengali bluefilm hdmovz.mobi udaya bhanu sex videos
موقع واحد للقصص الجنسية geficktporno.com اغتصاب بورنو
bihar 3x video pornudetube.mobi lagaan movie mp3