die Kanzlei

Wir stellen für unsere Mandanten verschiedene Serviceangebote zur Verfügung. Diese Serviceangebote sowie allgemeine Infos zur Kanzlei finden sie hier.

ihr recht

Wir haben uns auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert. Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben welches Rechtgebiet welche Fälle umfasst haben wir Ihnen hier eine Übersicht erstellt.

Kosten sparen

Es gibt sehr vielfältige Möglichkeiten Gerichts und Anwaltskosten zu minimieren. Eine Übersicht mit wichtigen Tipps und Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt.

Express Kontakt

Christina Worm
Holsterhauser Str. 81
45147 Essen

tel.: 0201 / 815 93 73
fax: 0201 / 815 93 74
mail.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 In dringenden Fällen
0163 19 47 559

 

Keine Grundsicherung bei verschwenderischem Lebenswandel

Wer allzu verschwenderisch mit seinem Vermögen umgeht und so leichtfertig seine Hilfsbedürftigkeit im Alter herbeiführt, läuft Gefahr, seinen Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren. Dies musste eine 83-Jährige erfahren, die lediglich über eine gesetzliche Rente von 250 Euro im Monat verfügte, aber gleichwohl nach der Trennung von ihrem Ehemann auf Unterhalt verzichtete. Sie lebte fortan von ihren Ersparnissen, die sich 2006 noch auf 100.000 Euro beliefen, jedoch angesichts der hohen Entnahmen von monatlich über 2.000 Euro binnen gut drei Jahren aufgebraucht waren.

Das Sozialamt lehnte wegen der leichtfertigen Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit die beantragten Leistungen auf Grundsicherung ab. Die Frau hätte als frühere Unternehmerin ohne Weiteres erkennen können, dass ihr verschwenderischer Lebenswandel in kurzer Zeit in der Hilfsbedürftigkeit und der Abhängigkeit staatlicher Fürsorgeleistungen enden würde. Ihr wurde lediglich Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligt. Diese Zahlungen müssen jedoch von ihr oder ihren Erben zurückerstattet werden.

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.10.2014
Aktenzeichen: L 2 SO 2489/14